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Anmeldung


                  Sondertermin am 1.08.2010 in Radebeul, Atelier Oberlicht



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Anmeldung


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Platzordnung KunstFestival (AGB)  

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme mit Angabe der gewünschten Stellfläche bis spätestens 3 Tage vor VA- Beginn unter Angabe Ihres Namens, Anschrift, Telefon, Mail und der Handels- und Kunstobjekte bei uns an. Ihr Ansprechpartner ist:   Bernd Kühnel, Tel.: 0351 - 4125351 , Funk: 0175 - 7893690 , E-mail: info@support-ug.de  

Ohne Anmeldung ist die Teilnahme am Kunstfestival nur nach Ermessen des Veranstalters möglich. Die Platzierungen der Stände werden ausschließlich vom Veranstalter oder dessen Beauftragten vergeben. Die Teilnehmerzahl und Plätze sind begrenzt. Wer sich angemeldet hat, aber nicht anreist bzw. sich nicht begründend abgemeldet hat, bekommt die Gebühren in Rechnung gestellt.    

Bedingungen zur Teilnahme am KunstFestival
Mit der Teilnahme/Anmeldung erkennt der Festivalteilnehmer die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.    

Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter oder dessen Beauftragten. Aufbau ist 2 Stunden vor VA Beginn.    

Wichtiger Hinweis: Die Zuweisung der Stellflächen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens.
 

Den Veranstaltern bzw. deren bestellten Personen ist Folge zu leisten. Die Standmiete wird direkt am Eingang bzw. im Laufe der VA kassiert. Eine Erstattung kann nicht erfolgen. Der nach Bezahlung ausgehändigte Anstecker/Aufkleber muss gut sichtbar angebracht sein bzw. ist den berechtigten Personen jederzeit vorzuzeigen. Bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung und ist zu einer erneuten Berechnung der Standmiete berechtigt. Der Anstecker/Aufkleber wird gegen eine Kaution von 5,00 € übergeben, welche bei der Abmeldung/Beendigung der Veranstaltung sofort zurückerstattet wird.    

Abbau

Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung (siehe Detailinfo) erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Aussteller vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Festivalausschluss erfolgen.    

Haftungsausschluss

Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Festivals hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände müssen unter Verschluss genommen werden oder sind ausreichend zu sichern. Der Festivalteilnehmer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.   Der Veranstalter stellt keine festen Parkplätze zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt im öffentlichen Raum nach StVZO und liegt im persönlichen Ermessen der Besitzer. Zum Auf- und Abbau der Stände kann das Festivalgelände befahren werden. Dabei ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Es gilt die StVZO.    

Reinigung
 
Der Festivalteilnehmer hat während und nach Beendigung der Veranstaltung seinen Platz sauber zu halten bzw. diesen zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie Müll mitzunehmen. Ein Verstoß kann zum Teilnahmeausschluss bzw. Berechnung einer Reinigungsgebühr von mindestens 30,00 € führen.    

Standgröße

Platzvermietung 1.Meter für 8,50 €, 2.Meter für 4,50 und jeder weiter zusätzliche angefangene Meter für 2,00 € Das Abstellen von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufsständen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet (siehe Haftungsausschluss). In besonderen Fällen können Sonderregelungen getroffen werden. Lebensmittel- und Getränkeverkauf ist nicht erlaubt.     Auktionen Während der Veranstaltung werden Auktionen durchgeführt und durch einen Moderator präsentiert. Jeder Festivalteilnehmer hat dadurch die Möglichkeit, ein (1) Stück aus seinem Angebot auktionieren zu lassen. Die Auktionsgebühr beträgt 20% des erzielten Erlöses und ist sofort nach erfolgter Zahlung des Auktionsgewinners fällig.  

Wichtig:
Bitte fügen Sie bereits bei der Anmeldung eine nähere Beschreibung des Stückes mit Angabe des Mindestpreises und Ihren Vorschlag für den Startpreis hinzu. Beschriften und kennzeichnen Sie das Stück ausreichend, um einen organisierten Ablauf der Auktionen abzusichern.    

Rettung/ Notarzt
Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden. Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit freie Fahrt haben. In Notfällen ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren.    

Produktverzeichnis

Vom Festivalangebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher, die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) sind gemäß § 38 Abs. 1 des Waffengesetzes verboten.    

Hausrecht
Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter und dessen Beauftragte das Hausrecht aus.
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Platzordnung FlohMarkt (AGB)    

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme mit Angabe der gewünschten Stellfläche bis spätestens 3 Tage vor VA- Beginn unter Angabe Ihres Namens, Anschrift, Telefon, Mail und der Handels- objekte bei uns an.

Ihr Ansprechpartner ist:
  Bernd Kühnel, Tel.: 0351 - 4125351 , Funk: 0175 - 7893690 ,
                                        E-mail:  info@support-ug.de  

Ohne Anmeldung liegt die Teilnahme im Ermessen des Veranstalters. Die Platzierungen der Stände werden ausschließlich vom Veranstalter und dessen Beauftragte vergeben. Die Teilnehmerzahl und Plätze sind begrenzt. Wer sich angemeldet hat, aber nicht anreist bzw. sich nicht begründend abgemeldet hat, bekommt die Gebühren in Rechnung gestellt.    

Bedingungen zur Teilnahme am FlohMarkt
Mit der Teilnahme werden die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich anerkannt.    

Standzuteilung

Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter und dessen Beauftragte. Aufbau ist 2 Stunden vor VA Beginn.    

Wichtiger Hinweis: Die Zuweisung der Stellflächen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens.
 

Den Veranstaltern bzw. deren bestellten Personen ist Folge zu leisten. Die Standmiete wird direkt am Eingang bzw. im Laufe der VA kassiert. Eine Erstattung kann nicht erfolgen. Der nach Bezahlung ausgehändigte Anstecker/Aufkleber muss gut sichtbar angebracht sein bzw. ist den berechtigten Personen jederzeit vorzuzeigen. Bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung und ist zu einer erneuten Berechnung der Standmiete berechtigt. Der Anstecker/Aufkleber wird gegen eine Kaution von 5,00 € übergeben, welche bei der Abmeldung/ Veranstaltungsende sofort zurückerstattet wird.    

Abbau

Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem offiziellen Ende der Veranstaltung (siehe Detailinfo) erfolgen. In begründeten Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte der Teilnehmer vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger Marktausschluss erfolgen.    

Haftungsausschluss

Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion, Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der Aussteller selbst Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände müssen unter Verschluss genommen werden oder sind ausreichend zu sichern. Der Teilnehmer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.   Der Veranstalter stellt keine festen Parkplätze zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt im öffentlichen Raum nach StVZO und liegt im persönlichen Ermessen der Besitzer.    

Reinigung
 
Der Teilnehmer hat während und nach Beendigung des Marktes seinen Platz sauber zu halten bzw. diesen zu säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie Müll mitzunehmen. Ein Verstoß kann zum Teilnahmeausschluss bzw. Berechnung der Reinigungsgebühr in Höhe von 30,00€ führen.    

Standgröße

Platzvermietung 1.Meter  5,00 €, 2.Meter 3,00 € und jeder weiter zusätzliche angefangene Meter für 2,00 € Das Abstellen von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufsständen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet (siehe Haftungsausschluss). In besonderen Fällen können Sonderregelungen getroffen werden. Lebensmittel- und Getränkeverkauf ist nicht erlaubt.     Auktionen Während der Veranstaltung werden öffentliche Auktionen durchgeführt und durch einen Moderator präsentiert. Jeder Marktteilnehmer hat dadurch die Möglichkeit, ein (1) Stück aus seinem Angebot auktionieren zu lassen. Die Auktionsgebühr beträgt 20% des erzielten Erlöses und ist sofort nach erfolgter Zahlung des Auktionsgewinners fällig.  

Wichtig:

Bitte fügen Sie bereits bei der Anmeldung eine nähere Beschreibung des Stückes mit Angabe des Mindestpreises und Ihren Vorschlag für den Startpreis hinzu. Beschriften und kennzeichnen Sie das Stück ausreichend, um einen organisierten Ablauf der Auktionen abzusichern.    

Rettung/ Notarzt

Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden. Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit freie Fahrt haben. In Notfällen ist unverzüglich der Veranstalter zu informieren.    

Produktverzeichnis
Vom Angebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher, die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit pyrotechnischer Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten sind gemäß § 38 Abs. 1 des Waffengesetzes verboten.    

Hausrecht
Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter und dessen Beauftragte das Hausrecht aus.