Bitte melden Sie Ihre Teilnahme mit Angabe der
gewünschten Stellfläche bis spätestens 3 Tage vor VA- Beginn unter Angabe Ihres
Namens, Anschrift, Telefon, Mail und der Handels- und Kunstobjekte bei uns an.
Ihr Ansprechpartner ist:
Bernd Kühnel, Tel.: 0351
- 4125351 , Funk: 0175 - 7893690 , E-mail: info@support-ug.de
Ohne Anmeldung ist die Teilnahme am Kunstfestival nur nach
Ermessen des Veranstalters möglich. Die Platzierungen der Stände werden
ausschließlich vom Veranstalter oder dessen Beauftragten vergeben. Die
Teilnehmerzahl und Plätze sind begrenzt. Wer sich angemeldet hat, aber nicht
anreist bzw. sich nicht begründend abgemeldet hat, bekommt die Gebühren in
Rechnung gestellt.
Bedingungen zur Teilnahme am KunstFestival
Mit der Teilnahme/Anmeldung erkennt der Festivalteilnehmer
die Bedingungen der Platzordnung als verbindlich an.
Standzuteilung
Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter oder
dessen Beauftragten.
Aufbau ist 2 Stunden vor VA Beginn.
Wichtiger Hinweis: Die Zuweisung der
Stellflächen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens.
Den Veranstaltern bzw. deren bestellten Personen ist Folge
zu leisten. Die Standmiete wird direkt am Eingang bzw. im Laufe der VA
kassiert. Eine Erstattung kann nicht erfolgen.
Der nach Bezahlung ausgehändigte Anstecker/Aufkleber muss
gut sichtbar angebracht sein bzw. ist den berechtigten Personen jederzeit
vorzuzeigen. Bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung und ist zu
einer erneuten Berechnung der Standmiete berechtigt. Der Anstecker/Aufkleber
wird gegen eine Kaution von 5,00 € übergeben, welche bei der
Abmeldung/Beendigung der Veranstaltung sofort zurückerstattet wird.
Abbau Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem
offiziellen Ende der Veranstaltung (siehe Detailinfo) erfolgen. In begründeten
Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen. Sollte
der Aussteller vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau seines
Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger
Festivalausschluss erfolgen.
Haftungsausschluss Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere
Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung auf dem
Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung,
Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder durch das
dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden. Demnach
wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm, Explosion,
Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein Ersatz
geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden Maßnahmen
oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art gegen
den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes und
seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Festivals hat der
Aussteller selbst Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände müssen
unter Verschluss genommen werden oder sind ausreichend zu sichern. Der
Festivalteilnehmer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen
Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.
Der Veranstalter stellt keine festen Parkplätze zur
Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt im öffentlichen Raum nach StVZO
und liegt im persönlichen Ermessen der Besitzer. Zum Auf- und Abbau der Stände
kann das Festivalgelände befahren werden. Dabei ist den Anweisungen des
Personals Folge zu leisten. Es gilt die StVZO.
Reinigung
Der Festivalteilnehmer hat während und nach
Beendigung der Veranstaltung seinen Platz sauber zu halten bzw. diesen zu
säubern und nicht verkaufte Gegenstände sowie Müll mitzunehmen. Ein Verstoß
kann zum Teilnahmeausschluss bzw. Berechnung einer Reinigungsgebühr von
mindestens 30,00 €führen.
Standgröße Platzvermietung 1.Meter für 8,50 €, 2.Meter für
4,50 und jeder weiter zusätzliche angefangene Meter für 2,00 €
Das Abstellen von Fahrzeugen außer mobilen
Verkaufsständen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet (siehe
Haftungsausschluss). In besonderen Fällen können Sonderregelungen getroffen
werden.
Lebensmittel- und Getränkeverkauf ist nicht erlaubt.
Auktionen
Während der Veranstaltung werden Auktionen durchgeführt und
durch einen Moderator präsentiert. Jeder Festivalteilnehmer hat dadurch die
Möglichkeit, ein (1) Stück aus seinem Angebot auktionieren zu lassen. Die
Auktionsgebühr beträgt 20% des erzielten Erlöses und ist sofort nach erfolgter
Zahlung des Auktionsgewinners fällig.
Wichtig: Bitte fügen Sie bereits bei der Anmeldung eine nähere
Beschreibung des Stückes mit Angabe des Mindestpreises und Ihren Vorschlag für
den Startpreis hinzu. Beschriften und kennzeichnen Sie das Stück ausreichend,
um einen organisierten Ablauf der Auktionen abzusichern.
Rettung/ Notarzt Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden.
Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit
freie Fahrt haben. In Notfällen ist unverzüglich der
Veranstalter zu informieren.
Produktverzeichnis Vom Festivalangebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher,
die mit Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das
Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit pyrotechnischer
Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) sind gemäß § 38 Abs. 1 des
Waffengesetzes verboten.
Hausrecht
Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter und
dessen Beauftragte das Hausrecht aus.
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme mit Angabe der
gewünschten Stellfläche bis spätestens 3 Tage vor VA- Beginn unter
Angabe Ihres
Namens, Anschrift, Telefon, Mail und der Handels- objekte bei uns an.
Ihr Ansprechpartner ist:
Bernd Kühnel, Tel.: 0351 - 4125351 , Funk: 0175 -
7893690 , E-mail: info@support-ug.de
Ohne Anmeldung liegt die Teilnahme im Ermessen des
Veranstalters. Die Platzierungen der Stände werden ausschließlich vom
Veranstalter und dessen Beauftragte vergeben. Die Teilnehmerzahl und
Plätze
sind begrenzt. Wer sich angemeldet hat, aber nicht anreist bzw. sich
nicht
begründend abgemeldet hat, bekommt die Gebühren in Rechnung gestellt.
Bedingungen zur Teilnahme am FlohMarkt Mit der Teilnahme werden die Bedingungen der Platzordnung
als verbindlich anerkannt.
Standzuteilung Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter und dessen
Beauftragte.
Aufbau ist 2 Stunden vor VA Beginn.
Wichtiger Hinweis: Die Zuweisung der
Stellflächen erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des Eintreffens.
Den Veranstaltern bzw. deren bestellten Personen ist Folge
zu leisten. Die Standmiete wird direkt am Eingang bzw. im Laufe der VA
kassiert. Eine Erstattung kann nicht erfolgen.
Der nach Bezahlung ausgehändigte Anstecker/Aufkleber muss
gut sichtbar angebracht sein bzw. ist den berechtigten Personen
jederzeit
vorzuzeigen. Bei Verlust übernimmt der Veranstalter keine Haftung und
ist zu
einer erneuten Berechnung der Standmiete berechtigt. Der
Anstecker/Aufkleber
wird gegen eine Kaution von 5,00 € übergeben, welche bei der Abmeldung/
Veranstaltungsende sofort zurückerstattet wird.
Abbau Der Abbau der Stände darf grundsätzlich nur nach dem
offiziellen Ende der Veranstaltung (siehe Detailinfo) erfolgen. In
begründeten
Ausnahmefällen kann der Veranstalter einen vorzeitigen Abbau genehmigen.
Sollte
der Teilnehmer vor Beendigung der allgemeinen Öffnungszeit mit dem Abbau
seines
Standes beginnen, so kann ohne weitere Ankündigung ein künftiger
Marktausschluss erfolgen.
Haftungsausschluss Für Schäden, die Personen oder Sachen, insbesondere
Ausstellungsgegenstände während des Aufenthaltes oder der Unterbringung
auf dem
Ausstellungsgelände erleiden, übernimmt der Veranstalter keine Haftung,
Insbesondere auch nicht für Schäden, die durch die Angestellten oder
durch das
dort verkehrende Publikum oder sonstige Umstände verursacht werden.
Demnach
wird für Schäden, die durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag, Sturm,
Explosion,
Wassereinbruch, Durchregnen oder aus anderen Ursachen entstehen, kein
Ersatz
geleistet. Ebenso wenig können aus etwaigen, auf Irrtum beruhenden
Maßnahmen
oder Angaben des Veranstalters Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art
gegen
den Veranstalter hergeleitet werden. Für die Bewachung seines Standes
und
seiner Ausstellungsgüter während der Besuchszeiten des Marktes hat der
Aussteller selbst Sorge zu tragen. Wertvolle Ausstellungsgegenstände
müssen
unter Verschluss genommen werden oder sind ausreichend zu sichern. Der
Teilnehmer haftet für jeden Personen- und Sachschaden, der durch seinen
Ausstellungsaufbau oder seine Ausstellungsgüter entsteht.
Der Veranstalter stellt keine festen Parkplätze zur
Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen erfolgt im öffentlichen Raum
nach StVZO
und liegt im persönlichen Ermessen der Besitzer.
Reinigung Der Teilnehmer hat während und nach Beendigung
des Marktes seinen Platz sauber zu halten bzw. diesen zu säubern und
nicht
verkaufte Gegenstände sowie Müll mitzunehmen. Ein Verstoß kann zum
Teilnahmeausschluss bzw. Berechnung der Reinigungsgebühr in Höhe von
30,00€
führen.
Standgröße Platzvermietung 1.Meter 5,00 €, 2.Meter 3,00 € und jeder weiter
zusätzliche angefangene Meter für 2,00 €
Das Abstellen von Fahrzeugen außer mobilen
Verkaufsständen ist auf dem Veranstaltungsgelände nicht gestattet (siehe
Haftungsausschluss). In besonderen Fällen können Sonderregelungen
getroffen
werden.
Lebensmittel- und Getränkeverkauf ist nicht erlaubt.
Auktionen
Während der Veranstaltung werden öffentliche Auktionen
durchgeführt und durch einen Moderator präsentiert. Jeder
Marktteilnehmer hat
dadurch die Möglichkeit, ein (1) Stück aus seinem Angebot auktionieren
zu
lassen. Die Auktionsgebühr beträgt 20% des erzielten Erlöses und ist
sofort
nach erfolgter Zahlung des Auktionsgewinners fällig.
Wichtig: Bitte fügen Sie bereits bei der Anmeldung
eine nähere
Beschreibung des Stückes mit Angabe des Mindestpreises und Ihren
Vorschlag für
den Startpreis hinzu. Beschriften und kennzeichnen Sie das Stück
ausreichend,
um einen organisierten Ablauf der Auktionen abzusichern.
Rettung/ Notarzt
Die allgemeinen Wege dürfen nicht zugestellt werden.
Rettungsfahrzeuge müssen jederzeit
freie Fahrt haben. In Notfällen ist unverzüglich der
Veranstalter zu informieren.
Produktverzeichnis Vom Angebot ausgeschlossen sind Waren und Bücher, die mit
Zeichen oder Symbolen der NS-Zeit versehen sind. Der Vertrieb und das
Überlassen von Schusswaffen, Munition oder Geschossen mit
pyrotechnischer
Wirkung sowie Hieb- und Stoßwaffen (Blankwaffen) auf Trödelmärkten sind
gemäß §
38 Abs. 1 des Waffengesetzes verboten.
Hausrecht
Auf dem Veranstaltungsgelände übt der Veranstalter und
dessen Beauftragte das Hausrecht aus.